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Verband

Unternehmensdaten

Gründung:

3. Mai 1944

Rechtsform:

Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit

Träger öffentlicher Belange

Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG)

Mitglieder:

Dingliche Einzelmitgliedschaften

Korporative Gemeindemitgliedschaften

Versorgungsgebiet:

ca. 47.000 ha Verbandsgebiet in den Kreisen Steinburg und z.T. Rendsburg/Eckernförde

53 Gemeinden mit ca. 25.000 Einwohnern und ca. 8.400 Hausanschlüssen

Wasserwerke:

Wasserwerk Kleve - (50% Beteiligung an der Wasserwerk Kleve GmbH)

Wasserwerk Nordoe - (50% Beteiligung an der Wasserwerk Nordoe GbR)

Wasserwerk Wacken - (25% Beteiligung am Zweckverband Wasserwerk Wacken – Betriebsführer: Entwicklungsges. Brunsbüttel mbH EGeB)

Wasserabgabe:

1,6 Mio m3/Jahr

Geschäftsstelle:

Alter Kasernenweg 2

25524 Breitenburg-Nordoe

Telefon:

04821 / 77 909-0

Fax:

04821 / 77 909-94

Aufgaben

Der WV hat die Aufgabe, seine Mitglieder mit Trink- und Betriebswasser zu versorgen, die erforderlichen Anlagen zu erhalten und zu unterhalten.

Als Grundlage zur Erfüllung seiner Aufgaben dient dem WV die jeweilige durch den Landrat des Kreises Steinburg genehmigte und bekannt gemachte Satzung, deren Grundlage wiederum das Wasserverbandsgesetz (WVG) ist sowie die Wasserbezugsrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung.

Die Aufgaben des WV's gliedern sich nach Satzung wie folgt:

  1. Beschaffung und Bereitstellung von Trink- und Betriebswasser
  2. Abwasserbeseitigung
  3. Herstellung und Unterhaltung der erforderlichen Anlagen
  4. Technische bzw./und verwaltungsmäßige Betreuung von gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlagen sowie aller weiterer, abwasserbeseitigungsrelevanter Arbeiten
  5. Errichtung und Betriebes von Anlagen zur Verwertung und Erzeugung regenerativer Energien
  6. Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben

Unternehmen

Der WV darf wirtschaftliche Unternehmen errichten, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen, sofern sie der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben dienen, z.B. gehören hierzu die Beteiligungen am Zweckverband Wasserwerk Wacken, an der Wasserwerk Kleve GmbH sowie an der Wasserwerk Nordoe GbR.

Das Unternehmen ergibt sich aus den jeweiligen Plänen der Anschlussgebiete I bis XXVIII (siehe dazu die Satzung des WV's).

Rechtslage und Mitgliedschaft

Wir möchten Ihnen hiermit einmal das Wesentliche der Rechtslage des WV's mit dinglicher Mitgliedschaft näher bringen.

Der WV ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.02.1991 (vormals der Verordnung über Wasser- und Bodenverbände), er ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, Träger öffentlicher Belange und hat zur Aufgabe, Trink- und Betriebswasser zu beschaffen, die Mitglieder hiermit zu versorgen und die erforderlichen Anlagen in ordnungs- gemäßem Zustand zu erhalten und zu unterhalten.

Die Mitglieder im Verbandsgebiet bilden den WV. Der WV dient dem Interesse seiner Mitglieder und auch dem öffentlichen Wohle durch u.a. den Gesundheitsvorschriften entsprechende Trinkwasser- versorgung. Er verwaltet sich selbst, d.h. durch gewählte eigene Organe (Ausschuss und Vorstand) und untersteht der staatlichen Aufsicht (dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) und dem Kreis Steinburg als regionaler Aufsichtsbehörde).

Die Verbandsgewalt ist eine öffentliche, die Verwaltungsmaßnahmen sind in der Regel anfechtbare Verwaltungsakte. Die rechtliche Grundlage des WV's bildet die jeweilige durch den Landrat des Kreises Steinburg genehmigte und bekannt gemachte Satzung nebst etwaigen Nachträgen, deren Grundlage das Wasserverbandsgesetz (WVG) ist.

Für den WV besteht keine Gewinnerzielungsabsicht.

Der WV ist ein Flächenverband ohne Gebietshoheit.

Mitglieder des WV's sind:

  • Dingliche Mitglieder, d.h. die Mitglieder sind als Rechtsperson die jeweiligen Eigentümer der im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke und Anlagen
  • Korporative Mitglieder, d.h. die im Mitgliederverzeichnis aufgeführten öffentlich-rechtlichen Körperschaften/Gemeinden
  • Natürliche und juristische Personen, denen der WV im Rahmen seiner Aufgaben Pflichten abnimmt oder erleichtert.

Satzung

Sie können hier die Satzung des Wasserverbandes Unteres Störgebiet als PDF abrufen:
PDFSatzung Trinkwasser

Hier finden Sie den ersten Nachtrag zur Satzung des Wasserverbandes Unteres Störgebiet:
PDF1. Nachtragssatzung Trinkwasser

Hier finden Sie den zweiten Nachtrag zur Satzung des Wasserverbandes Unteres Störgebiet:
PDF2. Nachtragssatzung Trinkwasser

Wasserbezugsrichtlinien

Sie können hier die Wasserbezugsrichtlinien des Wasserverbandes Unteres Störgebiet hier abrufen:
PDFWasserbezugsrichtlinien.pdf

Unser Trinkwasser

Der Wasserverband Unteres Störgebiet (WV) ist der älteste Verband seiner Art in Schleswig-Holstein.

Mit den ersten Verlegungen von Trinkwasserleitungen wurde noch 1947 damals noch als Wassergenossenschaft begonnen. Aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte die Umwandlung in den Wasserbeschaffungsverband Unteres Störgebiet, weil es ansonsten keine Zuschüsse für den Ausbau der Versorgungsleitungen von der Landesregierung aus Kiel gegeben hätte.

Ab 1950 wurden die Baumaßnahmen dann als Verband weiter zügig durchgeführt, um die Bevölkerung, die aufgrund der geflüchteten Menschen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten sprunghaft angestiegen war, mit qualitativ gutem Trinkwasser versorgen zu können.

Weitere Voraussetzung für die Förderung und Bezuschussung der Baumaßnahmen war die Aufstellung eines Planes für jedes Anschlussgebiet. Dieser Plan wurde von dem damaligen Marschenbauamt, dem späteren Amt für Land- und Wasserwirtschaft auf seine technischen Erfordernisse geprüft und danach von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Steinburg verbandsrechtlich genehmigt.

Heute umfasst das Verbandsgebiet 53 Gemeinden aus dem westlichen Kreis Steinburg und dem südlichen Kreis von Rendsburg-Eckernförde, die mittels 28 Anschlussgebieten (s. § 4 der Satzung) zentral mit Trinkwasser erschlossen worden sind.

Der WV versorgt seine Mitglieder mit qualitativ gutem Trinkwasser aus dem

  • Wasserwerk Kleve
  • Wasserwerk Nordoe
  • Wasserwerk Wacken

Nach jahrelangen Verhandlungen und diversen Gesprächen mit der Stadt Wilster kam es am 10.12.2009 zur Unterzeichnung eines umfassenden Vertragswerkes zwischen dem WV und der Stadt.

Damit wurde der Zusammenschluss zur neuen Wasserwerk Kleve GmbH besiegelt. Gesellschafter sind mit jeweils 50% die Stadt Wilster und der WV. Die Stadtwerke Wilster zeichnen für die Verwaltung, der WV für die Technik verantwortlich. Mit dem Neubau des Wasserwerkes soll noch im Jahr 2010 begonnen werden.

Mit Beendigung der militärischen Nutzung und Schließung der Freiherr-von-Fritsch Kaserne in der Gemeinde Breitenburg-Nordoe haben der Wasserverband Unteres Störgebiet und der Wasser- beschaffungsverband "Mittleres Störgebiet" als Bietergemeinschaft in einem offenen Bieterverfahren im Oktober 2008 den Zuschlag von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erhalten und damit das Wasserwerk käuflich erworben.

Beide Verbände haben mit jeweils 50%iger Beteiligung die Wasserwerk Nordoe GbR gegründet, Sitz der GbR ist Wilster.

Nach umfangreichen Sanierungs-/Renovierungsarbeiten im Wasserwerk werden inzwischen in unserem Verbandsgebiet neben dem Ortsteil Nordoe die weiteren Gemeinden östlich der Stör mit Trinkwasser versorgt.

Der WV ist seit 1986 Mitglied im Zweckverband Wasserwerk Wacken (ZV) und hält eine Beteiligung von 25 % am ZV.

Der Wasserlieferungsvertrag vom 26.07./03.08.2004 regelt den Wasserbezug des WV's vom ZV.

 

Störungsdienst

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Der Störungsdienst hilft Ihnen bei akuten Problemen mit der Wasserversorgung.
Telefon: +49(0)4821 / 77 909-0

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Härtebereich

Der Härtebereich variert je nach Versorgungsbereich zwischen "weich" und "mittel".
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Informationen zum Trinkwasserleitungsbau

Heute besteht im Gegensatz zu früher die Möglichkeit, die Leitung im horizontalen Bohrverfahren zu verlegen.

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